Hier kann man sich ab 1.12.23 fangfrisch für 2024 bewerben:
Bewerbungschluss für 2023 bis 28.2.23
Teilnahmebedingungen zur Bewerbung
Veranstalter
Landesverband Angewandte Kunst MV e.V.
Veranstaltungsort
Markt- und Eventhalle (indoor)
Alter Hafen Wismar
Stockholmer Straße 1
23966 Wismar
Anmeldezeitraum
Der Zeitraum für die Bewerbung zur Messe 'fangfrisch' 2023 endet mit dem Bewerbungsschluss am 28.02.2024.
Anmeldung/ Bewerbung
Die Anmeldung/ Bewerbung richtet sich an angewandte Künstler:innen, Kunsthandwerker:innen und Designer:innen aller Richtungen. Die Auswahl zur Teilnahme erfolgt durch eine Fachjury. Die Aussteller:in meldet mit der Bewerbung die Teilnahme an der Messe „FANGFRISCH“ verbindlich an. Hierfür sendet die Aussteller:in im ersten Schritt das Bewerbungs-bzw. Anmeldeformular online an den Veranstalter.
Als Bestätigung versendet der Veranstalter nach der Auswertung aller Anmeldungen eine Zulassungserklärung für die Teilnahme an der Messe „FANGFRISCH“ und die
Teilnahmebedingungen per E-Mail an die ca. 60 Aussteller:innen.
Die Bewerbung erfolgt online über das eingebettete Bewerbungsformular auf dieser Webseite.
Bitte füllen sie das Formular aus und laden sie 5 druckfähige (300 dpi) Fotos aktueller Arbeiten und ein Foto des Präsentationsstandes über unser Uploadmodul
hoch.
Die Fotodateien werden nach folgendem Schema gekennzeichnet:
Name, Vorname des Ausstellenden/Nr./Objektname/Gewerk.
Der Ausstellende stellt dem Veranstalter und der Jury für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sämtliche notwendigen Texte und Fotos zur Verfügung. Er versichert, dass der Veranstalter keine Vergütung für Nutzungsrechte hierfür zu zahlen hat. Die Bewerbungsunterlagen und das Bildmaterial können bereits im Vorfeld der Messe vom Veranstalter zu Werbezwecken verwendet werden. Der Veranstalter allein nimmt sich das Recht vor, über die Auswahl der Fotos zu entscheiden.
Jury
Der Veranstalter lädt zur Auswahl der Teilnehmer eine Fachjury ein. Die aktuellen Jurymitglieder werden unter www.fangfrisch-messe.de bekanntgegeben. Diese arbeitet
ehrenamtlich und ist auch bei kurzfristiger Nichtvollzähligkeit arbeitsfähig. Die vom Veranstalter eingesetzte Jury trifft unter allen Einsendungen eine Auswahl an Teilnehmer:innen nach der
Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze. Die Auswahl der Jury erfolgt nach freiem Ermessen. Ziel ist es, den hohen Anspruch an die ausgestellte angewandte Kunst zu gewährleisten.
Mitglieder des Landesverbandes für angewandte Kunst MV e.V. werden bei der Auswahl positiv berücksichtigt.
Leistungen des Veranstalters
Der Veranstalter bietet dem Ausstellenden im Rahmen der Messe „FANGFRISCH“ folgende Leistungen:
Eine vom Veranstalter zugewiesene Standfläche laut Anmeldung, dabei ist die Platzierung auf der Messe die alleinige Entscheidung des Veranstalters.
Der Veranstalter bietet eine für alle Stände verbindliche Beschriftung, eine Grundversorgung an Strom, sowie die Ausleuchtung des Standplatzes an.
Befestigungen aller Art an Wänden und Stellwänden sind mit dem Veranstalter im Vorfeld abzusprechen. Der Veranstalter legt Wert auf ein einheitliches ästhetisches
Gesamtbild der Messe.
Die Verkaufsstände müssen am 05.10. 2023 bezogen werden. Nähere Informationen erhalten die Aussteller:innen rechtzeitig.
Der Veranstalter erstellt für die Bewerbung der Messe die erforderlichen Drucksachen. Jede Aussteller:in erhält im Vorfeld der Veranstaltung ausreichend
Werbematerial für die Weiterleitung an Dritte.
Der Veranstalter übernimmt die für die Veranstaltung gesamtverantwortliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Leistungen der Aussteller:In
Die Aussteller:in meldet sich mit der Bewerbung verbindlich für die Teilnahme an der Messe an. Er/Sie verpflichtet sich nach der Zulassung zur Zahlung einer
Teilnahmegebühr (s. Anmeldung). Mitglieder des Landesverbandes für angewandte Kunst MV e.V. werden bei der Höhe der Teilnahmegebühr positiv berücksichtigt.
Sollte diese Gebühr nach dem auf der Rechnung stehenden Zahlungstermin nicht rechtzeitig auf das Konto des Veranstalter eingezahlt werden, behält sich der
Veranstalter eine Kündigung des Vertrages und den Ausschluss der Aussteller:in von der Messe vor.
Die Aussteller:in trägt die Kosten für Fahrt, An- und Abtransport der Objekte, Unterkunft, Verpflegung und Versicherung selbst.
Sämtliche Texte und Fotos der Aussteller:in werden dem Veranstalter für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt. Über die Auswahl der Fotos
entscheidet allein der Veranstalter, wobei diese an den Veranstalter überlassenen Fotos nur zu dem in diesem Vertrag vereinbarten Zweck verwendet werden dürfen.
Verkaufsregelung
Der direkte Verkauf der ausgestellten Exponate oder Objekte am Ausstellungsstand ist vom Veranstalter ausdrücklich erwünscht.
Hierbei sind folgende Maßnahmen nicht gestattet:
- der Verkauf von Produkten, die nicht dem angegebenen Produktangebot entsprechen
- Ausstellungsgüter, die nicht aus der Hand des Herstellers stammen oder unter Verstoß gegen gewerbliche Schutzrechte ausgestellt werden
(z.B. Plagiate)
- unangemeldete und nicht genehmigte akustische und optische Vorführungen
- Veranstaltungen während der Öffnungszeiten innerhalb und außerhalb des Veranstaltungsortes
Der Veranstalter behält sich den Ausschluss der Teilnehmer:in von der Messe unter den o.g. Punkten vor.
Der Veranstalter behält sich außerdem nachträgliche Abänderungen des Standplatzes aus triftigen Gründen (z.B. Platzmangel, Absage von Teilnehmern) vor.
Alle Verkaufsstände sind durch die Aussteller:innen sauber zu halten. (Verpackungen, die Sie für den Verkauf benötigen, können in kleinen Mengen unter den Tischen
in brandschutzsicheren Behältern aufbewahrt werden.)
Die Brandschutzordnung muss unbedingt eingehalten werden. Hierfür müssen alle Flucht- und Rettungswege, sowie der Zugang zu Feuerlöschern und Feuermeldern zwingend
freigehalten werden. Diese dürfen weder verhängt, verstellt oder verschlossen werden. Selbst mitgebrachte Beleuchtung muss mit einem aktuellen Prüfsiegel versehen sein und mit dem Veranstalter
abgesprochen sein. Im ganzen Gebäude herrscht absolutes Rauchverbot.
Haftung/ Sicherheit
Im gesamten Gebäude gilt während der Messe die Besucherordnung. Für Schäden am Gebäude, dem festen Inventar und den zur Verfügung gestellten Präsentationselementen haftet der Verursacher. Für die Sicherheit des Standes ist die Aussteller:In selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die
Messeexponate, ebenso haftet der Veranstalter nicht für einfache und grobe Fahrlässigkeit von Aussteller:Innen und deren Mitarbeiter:Innen hinsichtlich Sach- und Personenschäden. Außerhalb der
Öffnungszeiten sind die Ausstellungsräume alarmgesichert.
Rücktrittsklauseln durch höhere Gewalt/ Pandemie
Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder abzusetzen, sowie vorübergehend oder endgültig zu schließen,
wenn unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Unruhe, Streiks, Ausfall oder Behinderung von Verkehrs- und/od. Nachrichtenverbindungen oder Pandemien (behördliche
Vorschriften, Quarantäneregelungen, Reise- und Beherbergungsvorschriften) eine solche Maßnahme erfordern. In diesen Fällen erfolgt keine Erstattung oder Ersatz der für Sie entstandenen Ausfälle.
Tritt ein solcher Fall in Kraft, endet das Vertragsverhältnis vorzeitig mit Bekanntgabe der Absage oder Verschiebung des Veranstalters. Der Veranstalter informiert hierüber unverzüglich. Auf
Verlangen und nach Rechnungsstellung des Veranstalters sind Sie verpflichtet, einen prozentual auf die Aussteller:In umgelegten Anteil der durch die Vorbereitungen der Veranstaltung nachweislich
entstandenen Kosten zu tragen.
Rücktritt/ Nichtteilnahme
Nach einer verbindlichen Zusage seitens des Veranstalters zur Teilnahme an der Messe, ist ein Rücktritt aus dem Vertragsverhältnis innerhalb von 14 Tagen möglich.
Danach wird ein pauschaler Betrag von 25% des Beteiligungspreises erhoben, falls die freiwerdende Fläche andersweitig vergeben werden kann. Falls die Fläche nicht weiter vermietet werden kann, ist der Betrag des Beteiligungspreises in voller Höhe zu entrichten.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, nichtig oder lückenhaft sein, so wird die Wirksamkeit des übrigen Vertrages hiervon nicht
berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die jeweiligen Bestimmungen durch eine Regelung zu ersetzen. Erfüllungsort und Gerichtstand ist die Stadt Wismar.
Die Aussteller:In erkennt mit der Unterschrift die Teilnahmebedingungen an.
Kosten der Messestände:
2x2 : 300 €
3x2 : 450 €
4x2 : 600 €
zzgl. 19 % MWST, Vergünstigung für Mitglieder des Verband Angewandte Kunst MV
Ablauf der Messe
05. Oktober 2023
14.00 bis 22.00 Uhr Aufbau der Messestände
06. Oktober 2023
10.00 bis 21.00 Uhr Messebetrieb
19.00 Uhr feierliche Eröffnung der Messe und Preisverleihung
07. Oktober 2023
10.00 bis 19.00 Uhr Messebetrieb
08. Oktober 2023
10.00 bis 18.00 Uhr Messebetrieb
ab 18.00 Uhr Abbau der Messestände
Kontakt
mail: fangfrisch-messe@posteo.de
Alle Informationen zur Messe `fangfrisch´ finden Sie unter
www.fangfrisch-messe.de
Postadresse
Landesverband Angewandte Kunst MV e.V.
Fangfrisch-Messe
c/o Sylvia Ludwig
Moorbrinker Weg 1
19069 Pingelshagen
Koordinatoren
Sylvia Ludwig 0174-586 7 586
Susanne Wetzel 0176-83182654
Anna Silberstein 01522-9856377
Daniel Graf 01522-6255030