Hier kann man sich ab 1. Januar 2025 fangfrisch für 2025 bewerben:
Bewerbungschluss 01.02.25
Teilnahmebedingungen zur Bewerbung 2025
Veranstalter
Landesverband Angewandte Kunst MV e.V.
Veranstaltungsort
Markt- und Eventhalle (indoor)
Alter Hafen Wismar
Stockholmer Straße 1
23966 Wismar
Anmeldezeitraum
Der Zeitraum für die Bewerbung zur Messe 'fangfrisch' 2024 endet mit dem Bewerbungsschluss am 28.02.2024.
Anmeldung/ Bewerbung
Die Anmeldung/ Bewerbung richtet sich an angewandte und bildende Künstler:innen, Kunsthandwerker:innen und Designer:innen aller Richtungen. Die Auswahl zur Teilnahme erfolgt durch eine Fachjury. Die Aussteller:in meldet mit der Bewerbung die Teilnahme an der Messe „FANGFRISCH“ verbindlich an. Hierfür sendet die Aussteller:in im ersten Schritt das Bewerbungs-bzw. Anmeldeformular online an den Veranstalter.
Als Bestätigung versendet der Veranstalter nach der Auswertung aller Anmeldungen eine Zulassungserklärung für die Teilnahme an der Messe „FANGFRISCH“ und die
Teilnahmebedingungen per E-Mail an die ca. 54 Aussteller:innen.
Die Bewerbung erfolgt online über das eingebettete Bewerbungsformular auf dieser Webseite.
Bitte füllen sie das Formular aus und laden sie 5 druckfähige (300 dpi) Fotos aktueller Arbeiten und ein Foto des Präsentationsstandes über unser Uploadmodul
hoch.
Die Fotodateien sollen nach folgendem Schema gekennzeichnet werden:
Name, Vorname des Ausstellenden/Nr./Objektname/Gewerk.
Es ist äußerst wichtig, dass die Fotos der Arbeiten und der Standkonstruktion aussagekräftig und gut sind, denn die Jury entscheidet vor allem aufgrund dieser Bilder über die Teilnahme an der Messe.
Die einjurierten Aussteller:innen stellen dem Veranstalter und der Jury für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ihre Texte und Fotos zur Verfügung. Sie versichern, dass der Veranstalter keine Vergütung für Nutzungsrechte hierfür zu zahlen hat. Die Bewerbungsunterlagen und das Bildmaterial können bereits im Vorfeld der Messe vom Veranstalter zu Werbezwecken verwendet werden. Der Veranstalter nimmt sich das Recht vor, über die Auswahl der Fotos zu entscheiden.
Jury
Der Veranstalter lädt zur Auswahl der Teilnehmer eine Fachjury ein. Die aktuellen Jurymitglieder werden unter www.fangfrisch-messe.de bekanntgegeben. Die Jury arbeitet ehrenamtlich und ist auch bei kurzfristig eintretender Nichtvollzähligkeit arbeitsfähig. Die vom Veranstalter eingesetzte Jury trifft unter allen Einsendungen eine Auswahl nach der Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze. Die Auswahl der Jury erfolgt nach freiem Ermessen und in Absprache mit dem Landesverband Angewandte Kunst MV e.V., der für den Erfolg der Messe einstehen will. Ziel ist es, den hohen Anspruch an die ausgestellte angewandte Kunst zu gewährleisten UND eine gute, vielfältige, verkaufskräftige Messe hier im Norden zu etablieren.
Leistungen des Veranstalters
Der Veranstalter bietet den Ausstellenden im Rahmen der Messe „FANGFRISCH“ folgende Leistungen:
Eine vom Veranstalter zugewiesene Standfläche laut Anmeldung, dabei ist die Platzierung auf der Messe die alleinige Entscheidung des Veranstalters.
Der Veranstalter bietet ein durchdachtes Hallenkonzept mit Beschriftung für alle Stände, eine standnahe Stromversorgung und eine freundliche, kompetente Messeorganisation. Für die Bekanntmachung
der Messe erstellen wir aussagekräftige Drucksachen, werben mit Banner und Straßenwerbung und platzieren gezielt Werbung in den wichtigen Medien regional und überregional sowie auf Social Media.
Jede Aussteller:in erhält im Vorfeld der Veranstaltung ausreichend Werbematerial für die Weiterleitung an Dritte. In diesem Jahr setzen wir noch mehr auf Tourist:innen von überall, die das
verlängerte Herbstwochenende in Wismar an der Ostsee verbringen wollen.
Leistungen der Aussteller:In
Die Aussteller:in meldet sich mit der Bewerbung verbindlich für die Teilnahme an der Messe an. Er/Sie verpflichtet sich nach der Zulassung zur Zahlung einer Teilnahmegebühr (s. Anmeldung).
Mitglieder des Landesverbandes für angewandte Kunst MV e.V. erhalten 10% Rabatt auf die Teilnahmegebühr. Sollte diese Gebühr nach dem auf der Rechnung stehenden Zahlungstermin nicht rechtzeitig
auf das Konto des Veranstalters eingezahlt werden, behält sich der Veranstalter eine Kündigung des Vertrages und den Ausschluss der Aussteller:in von der Messe vor.
Die Aussteller:in trägt die Kosten für Fahrt, An- und Abtransport der Objekte, Unterkunft, Verpflegung und Versicherung selbst.
Verkaufsregelung
Der direkte Verkauf der ausgestellten Exponate oder Objekte am Ausstellungsstand ist vom Veranstalter ausdrücklich erwünscht.
Hierbei sind folgende Maßnahmen nicht gestattet:
- der Verkauf von Produkten, die nicht dem angegebenen Produktangebot entsprechen
- Ausstellungsgüter, die nicht aus der Hand des Herstellers stammen oder unter Verstoß gegen gewerbliche Schutzrechte ausgestellt werden (z.B. Plagiate)
- unangemeldete und nicht genehmigte akustische und optische Vorführungen Der Veranstalter behält sich den Ausschluss der Teilnehmer:in von der Messe unter den o.g. Punkten vor.
Der Veranstalter behält sich außerdem nachträgliche Abänderungen des Standplatzes aus triftigen Gründen (z.B. Platzmangel, Absage von Teilnehmern) vor.
Die Brandschutzordnung muss unbedingt eingehalten werden. Hierfür müssen alle Flucht- und Rettungswege, sowie der Zugang zu Feuerlöschern und Feuermeldern zwingend freigehalten werden. Diese
dürfen weder verhängt, verstellt oder verschlossen werden. Selbst mitgebrachte Beleuchtung muss mit einem aktuellen Prüfsiegel versehen sein und mit dem Veranstalter abgesprochen sein. Im ganzen
Gebäude herrscht absolutes Rauchverbot.
Haftung/ Sicherheit
Im gesamten Gebäude gilt während der Messe die Besucherordnung. Für Schäden am Gebäude, dem festen Inventar und den zur Verfügung gestellten Präsentationselementen haftet die Verursacher:in. Für die Sicherheit des Standes ist die Aussteller:in selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Messeexponate, ebenso haftet der Veranstalter nicht für einfache und grobe Fahrlässigkeit von Aussteller:innen und deren Mitarbeiter:innen hinsichtlich Sach- und Personenschäden.
Rücktrittsklauseln durch höhere Gewalt
Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder abzusetzen, sowie vorübergehend oder endgültig zu schließen, wenn unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Unruhe, Streiks, Ausfall oder Behinderung von Verkehrs- und/od. Nachrichtenverbindungen oder Pandemien (behördliche Vorschriften, Quarantäneregelungen, Reise- und Beherbergungsvorschriften) eine solche Maßnahme erfordern. In diesen Fällen erfolgt keine Erstattung oder Ersatz der für Sie entstandenen Ausfälle. Tritt ein solcher Fall in Kraft, endet das Vertragsverhältnis vorzeitig mit Bekanntgabe der Absage oder Verschiebung des Veranstalters. Der Veranstalter informiert hierüber unverzüglich. Auf Verlangen und nach Rechnungsstellung des Veranstalters sind Sie verpflichtet, einen anteilig auf die Aussteller:in umgelegten Betrag, der durch die Vorbereitungen der Veranstaltung nachweislich entstandenen Kosten, zu tragen.
Rücktritt/ Nichtteilnahme
Nach einer verbindlichen Zusage seitens des Veranstalters zur Teilnahme an der Messe, ist ein Rücktritt aus dem Vertragsverhältnis innerhalb von 14 Tagen möglich. Danach wird ein pauschaler Betrag von 25% des Beteiligungspreises erhoben, falls die freiwerdende Fläche anderweitig vergeben werden kann. Falls die Fläche nicht weiter vermietet werden kann, ist der Betrag des Beteiligungspreises in voller Höhe zu entrichten.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, nichtig oder lückenhaft sein, so wird die Wirksamkeit des übrigen Vertrages hiervon nicht berührt. In diesem Fall
verpflichten sich die Parteien, die jeweiligen Bestimmungen durch eine Regelung zu ersetzen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die Stadt Wismar.
Die Aussteller:in erkennt mit der Unterschrift die Teilnahmebedingungen an.
Kosten der Messestände:
Wir haben versucht, ein bisschen mehr Gerechtigkeit zu schaffen zwischen denen, die zum Beispiel Teppiche oder große Keramik oder Klamotten ausstellen und denen, die mit wenig Standplatz viel Furore machen können. Deshalb gibt es jetzt eine Grundgebühr, die sehr kleine Stände ein wenig teurer und große ein wenig preiswerter macht. Die Tiefe der Standplätze beträgt je 2 Meter, (bei Eckständen deutlich mehr.)
Die Frontmeter sind ausschlaggebend für den Preis:
Grundgebühr: 100.00€, pro laufender Meter Front 120.00€
2x2: 340.00 €
3x2: 460.00 €
4x2: 580.00 €
5x2: 700.00 €
zzgl. 19 % MWST, 10% Vergünstigung für Mitglieder des Verband Angewandte Kunst MV e.V.
Ablauf der Messe:
10. Oktober 2025
9.00 bis 13.00 Aufbau der Messestände (auch schon am 9.10. ab 17 Uhr möglich)
14.00 bis 21.00 Uhr Messebetrieb
19.00 Uhr feierliche Eröffnung der Messe und Preisverleihung
11. Oktober 2025
10.00 bis 19.00 Uhr Messe
12. Oktober 2025
10.00 bis 18.00 Uhr Messe
ab 18.00 Uhr Abbau der Messestände
Kontakt
mail: fangfrisch-messe@posteo.de
Alle Informationen zur Messe `fangfrisch´ finden Sie unter
www.fangfrisch-messe.de
Postadresse
Landesverband Angewandte Kunst MV e.V.
Fangfrisch-Messe
c/o Daniel Graf
Bergstraße 11
17419 Korswandt
Koordinator:Innen
Sylvia Ludwig 0174-586 7 586
Susanne Wetzel 0176-83182654
Anna Silberstein 01522-9856377
Daniel Graf 01522-6255030
Sandra Schmedemann
Bianca Bley